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Ob Sie während der Fahrt ein Bier zu sich nehmen oder den E-Scooter am Bürgersteig parken können – jetzt wird die Sache für Sie bereits geklärt sein.
Der Großteil der Besitzer von E-Scootern wird es Ihnen bestätigen, dass dieser sehr schnell zu einem unabdenkbaren Bestandteil des alltäglichen Transports wird. Wo jedoch auf einer Seite viele Menschen begeistert sind, macht es anderen keine so große Freude mehr. Insbesondere dann, wenn die Scooterfahrer verantwortungslos fahren und den umliegenden Verkehr oder die Fußgänger gefährden.
Da die Popularität der E-Scooter ständig wächst, steigt auch das Risiko der Unfälle, deren Ursache gerade ihre verantwortungslosen Fahrer sind. Auch aus diesem Grund werden europaweit Regeln für E-Scooter gesetzlich verabschiedet, die klar definieren, unter welchen Bedingungen diese verwendet werden können. Eine schlechtere Nachricht ist, dass diese Gesetze in jedem Staat anders verankert sind, oder dass diese gar fehlen.
Wenn Sie also in den Urlaub fahren, zur Arbeit, oder in einen anderen Staat umziehen, würde es Ihnen sicherlich keine Freude bereiten, einen Strafzettel für die regelwidrige Fahrt mit dem E-Scooter zu erhalten. Deswegen haben wir eine Auswahl der grundlegendsten Regel vorbereitet, die in den einzelnen europäischen Staaten gelten.
Die Bedingungen und Regel waren im Januar 2023 gültig. Aktuelle Gesetze können sich also in jedem Staat hiervon unterscheiden.
Noch bevor Sie Ihren E-Scooter einschalten und sich auf das Düsen durch die Straßen begeben, gehen Sie sicher, dass Sie damit überhaupt auf die Straße dürfen.
In den meisten Ländern ist die Fahrt zwar erlaubt, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wenn Sie von den Polizeibeamten auf einer öffentlichen Straße zum Beispiel in Irland oder in Großbritannien erwischt werden, machen Sie sich auf eine saftige Strafe bis zur Höhe von 350 € bereit.
Im Gegenteil, in Albanien, in der Niederlande, in Litauen oder in Ungarn gibt es keine genau definierten Regeln. Es ist jedoch stets besser vor der Fahrt den Helm aufzusetzen, maximal vorsichtig zu fahren und die Regeln des klassischen Straßenverkehr zu beachten.
Zu Unterschieden bei den einzelnen Ländern kommt es auch bei der Frage, ab welchem Alter die Fahrer die E-Scooter verwenden dürfen. Die Altersgrenze variiert ziemlich wesentlich – und zwar von 10 bis hin zu 18 Jahren. Schauen wir es uns genauer an.
Ab 10 Jahren können die Fahrt mit dem E-Scooter ohne Begleitung Personen n Estland und in Polen genießen, wo Sie jedoch bis zum 18. Lebensjahr einen Radfahrerausweis mit sich tragen müssen. Derselbe Fall gilt auch für zehnjährige in Österreich. Ohne den Radfahrerausweis ist die Fahrt erst ab zwölf Jahren erlaubt.
Zwölfjährige Scooterfahrer dürfen laut Gesetz in Frankreich und in Kroatien fahren. Ein Jahr ältere dürfen wiederum in Luxemburg. einsteigen.
Die am meisten vorkommende Altersgrenze europaweit beträgt 14 Jahre und ist gesetzlich vorgeschrieben in Bulgarien, auf Zypern, in Lettland, Deutschland, Rumänien, Slowenien und Italien.
In Dänemark und in der Slowakei wird die Grenze verschoben bis zum 15. Lebensjahr. Im Falle der Slowakei gilt jedoch diese Grenze nur in dem Fall, dass die Scooterfahrer auf den Straßen fahren. Für andere Kommunikationen gibt es keine Grenze. Ab sechzehn wird es keine Probleme mit der Fahrt in Belgien, Spanien und auf Malta geben.
Die strengsten Altersregeln gelten in Portugal, wo die Fahrer warten müssen, bis sie 18 Jahre erreichen.
Die europaweit unterschiedlich definierten Gesetze haben auch die Frage der Pflichtausstattung nicht ausgelassen. Während in Portugal keine Pflichtausstattung ratifiziert ist, müssen Sie wiederum in Deutschland Dokumente mitführen und ein Lizenzkennzeichen besitzen. Damit die Elemente der Pflichtausstattung übersichtlich sind, haben wir diese für die nach den einzelnen Ländern zusammengefasst:
In Griechenland und in Kroatien sind Helm und eine Reflexweste bei schlechteren Sichtverhältnissen Pflicht.
In Estland ist das Helmtragen pflichtig, jedoch nur bis zum 16. Jahr. In Luxemburg müssen Sie wiederum eine näher nicht spezifizierte Beleuchtung vorne und hinten haben. Eine solche Beleuchtung zusammen mit Helmpflicht bis zum 18. Jahr ist in Slowenien einzuhalten.
Vorderes weißes, hinteres rotes Licht und Reflexelemente muss zusammen mit den Bremsen Ihr Scooter in der Tschechischen Republik, in Dänemark, Lettland und in Österreich haben.
Dieselben Bedingungen, jedoch zusätzlich mit einer Hupe, sind in Belgien, auf Zypern, in Finnland und in Schweden zu erfüllen.
Auf noch strengere Regeln der Pflichtausstattung müssen Sie sich in Bulgarien, Rumänien und Spanien vorbereiten, wo neben der bereits erwähnten Ausstattung der Scooter noch über Bremslicht verfügen muss. In Städten wie Barcelona, Alicante oder Benidorm muss auch noch eine Versicherung des Scooters abgeschlossen werden. Zu allen Beleuchtungselementen müssen Sie in Italien zusätzlich noch Richtungsanzeiger haben.
Malta ging die Pflichtbedingungen so an, dass die Besitzer der E-Scooter neben dem Helm, dem vorderen und hinteren Licht zusammen mit der Hupe auch noch über eine Pflichtversicherung, ein Zulassungskennzeichen verfügen und einen Test der Straßenverkehrsregeln absolvieren müssen.
In Deutschland muss Ihr Scooter mit Bremsen, dem vorderen und hinteren Licht und mit seitlichen Katzenaugen versehen werden; außerdem müssen Sie jedoch noch Dokumente mitführen, wie Zertifikat des Scooters und Bedienungsanleitung zu diesem. Dazu noch muss am Scooter die Vignette der Pflichtversicherung angebracht werden.
Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie erlassen, die den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 1. Januar 2024 an anordnet, ein Gesetz über den Abschluss der Haftpflichtversicherung für E-Scooter zu erlassen. Dies betrifft Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h, beziehungsweise Scooter, die mehr als 25 kg wiegen und deren Geschwindigkeit 14 km/h übersteigt.
Das heikle Problem mehrerer Großstädte in Europa ist der Fakt, dass Scooterfahrer in großen Gruppen oder mit gefährlicher Geschwindigkeit auf Bürgersteigen und durch Fußgängerzonen fahren. Auch deswegen unterscheiden sich die Gesetze nicht nur zwischen den Ländern; man kann sogar auf Fälle stoßen, wo die Fahrt auf dem Bürgersteig sogar durch örtliche Bekanntmachungen geregelt wird.
In welchen Ländern dürfen Sie also für die Fahrt den Bürgersteig verwenden und in welchen ist dies verboten? Schauen Sie sich die nachfolgende Liste an:
Auf dem Bürgersteig ohne Einschränkungen: Estland, Luxemburg
Auf dem Bürgersteig mit Einschränkungen:
Verbot der Fahrt auf Bürgersteigen:
Erlaubtes Parken auf dem Bürgersteig:
In Schweden und in Italien ist das Parken der E-Scooter auf dem Bürgersteig verboten. Bei sonstigen Ländern ist diese Frage in der Legislative nicht geregelt. Es ist jedoch stets besser vor dem Parken oder vor der Fahrt zu prüfen, ob dieser Punkt nicht von den städtischen Verordnungen und Bestimmungen geregelt wird.
Zur Sicherheit der Scooterfahrer, aber auch der anderen Verkehrsteilnehmen leistet einen Beitrag auch die gesetzliche Regelung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. In einigen Fällen haben die Staaten sogar eine obere Grenze für die Leistung, über die Scooter verfügen dürfen, festgesetzt. Wie sieht es in der Praxis aus?
In Spanien gelten zwar keine Einschränkungen der Geschwindigkeit; mit einem E-Scooter dürfen Sie jedoch nur auf Stadtstraßen fahren.
Bei sonstigen Ländern werden in der Legislative die erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder die Leistung nicht geregelt.
Eine Frage, die sicherlich viele Scooterfahrer interessiert, die während einer Wochenendfahrt oder auf dem Weg von der Arbeit auf ein Bier oder ein Gläschen Wein Halt machen möchten. Wie Sie sicherlich bereits ahnen, die Möglichkeit einer Fahrt mit dem Scooter mit Alkohol im Blut ist in jedem Staat unterschiedlich. In welchen Ländern ist also die Fahrt unter Alkoholeinfluss erlaubt?
Limit bis zu 0,5 Promille: Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Lettland, Deutschland, Slowakei (bis zu 0,48 Promille, jedoch nur in der Ortschaft oder auf einem Radweg), Slowenien, Schweden und Italien
In Österreich können Sie den Scooter auch mit 0,8 Promille Alkohol im Blut besteigen.
Alkoholverbot: Tschechische Republik, Estland, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien
In den anderen Ländern wird die Fahrt mit dem Scooter unter Alkoholeinfluss entweder gesetzlich nicht direkt geregelt, oder wird hier nur dessen Verabschiedung vorbereitet. Das ist zum Beispiel der Fall von Schweden und Finnland.
Ob die Gesetze jedoch eine Fahrt im nüchternen Zustand, mit aufgesetztem Helm oder mit gegebener Höchstgeschwindigkeit anordnen, wird von Max Blinker das Einzige empfohlen – die Sicherheit muss immer am ersten Platz sein. Und obwohl es von der Legislative nicht gefordert wird, ist es stets vom Vorteil sich mit der grundlegenden Schutz- und Sicherheitsausrüstung auszurüsten und der Fahrt die volle Aufmerksamkeit zu widmen.
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